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Planung & Recht

Lüftungskonzept nach DIN 1946-6: Wann Pflicht, was es kostet

Aktualisiert am 7. Juli 2026 9 Min. Lesezeit Qualifizierte Fachpartner · bundesweit

Ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 prüft rechnerisch, ob ein Gebäude auch ohne Zutun der Bewohner ausreichend belüftet ist. Die Norm sieht es vor allem beim Neubau vor – und bei Sanierungen dann, wenn mehr als ein Drittel der Fenster getauscht oder das Dach neu gedämmt wird. Es ist zunächst eine Prüfung auf dem Papier, keine Anlage. Ob überhaupt eine Lüftung nötig ist, ergibt sich erst daraus.

Falls Sie noch am Anfang stehen und gar nicht sicher sind, welches System später infrage kommt, hilft der Überblick, welche Lüftungsanlage passt. Dieser Ratgeber klärt die Stufe davor: Wann so ein Konzept überhaupt verlangt wird, was drinsteht und was es kostet.

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Was ist ein Lüftungskonzept? (kurze Definition)

Ein Lüftungskonzept ist ein rechnerischer Nachweis, der zeigt, ob und wie ein Gebäude dauerhaft mit ausreichend Frischluft versorgt wird – gerade dann, wenn niemand bewusst lüftet. Es vergleicht die Luftmenge, die das Gebäude durch Undichtigkeiten von selbst austauscht, mit der Menge, die zum Schutz vor Feuchteschäden nötig ist. Reicht das Erste nicht, wird eine lüftungstechnische Maßnahme empfohlen.

Der Kern dahinter ist der Feuchteschutz: Er muss nutzerunabhängig sichergestellt sein. Anders gesagt: Auch wenn eine Wohnung zwei Wochen leer steht, darf sich nicht so viel Feuchte stauen, dass Schimmel droht. Ein bewohntes, gut gelüftetes Zuhause ist das eine – das Konzept sichert den Fall ab, in dem eben nicht gelüftet wird.

Zwei Verwechslungen sind häufig. Ein Lüftungskonzept ist weder ein Energieausweis noch eine fertige Anlagenplanung. Der Energieausweis bewertet den energetischen Zustand des Gebäudes, die Anlagenplanung legt Geräte und Leitungen im Detail fest. Das Lüftungskonzept steht dazwischen: Es beantwortet zuerst die Frage, ob überhaupt gelüftet werden muss – und schafft damit die Grundlage für alles Weitere.

Wann ist ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 vorgesehen?

Die DIN 1946-6 sieht ein Lüftungskonzept in klar umrissenen Fällen vor. Der Auslöser ist immer eine dichtere Gebäudehülle: Wo weniger Luft durch Fugen entweicht, muss geprüft werden, ob der Feuchteschutz noch gesichert ist. Diese Fälle nennt die Norm:

FallEin Lüftungskonzept ist vorgesehen
NeubauBei neu errichteten Wohngebäuden
FenstertauschWenn im Bestand mehr als ein Drittel der vorhandenen Fenster erneuert wird
DachdämmungWenn beim Einfamilienhaus das Dach neu gedämmt wird (dichtere Hülle)

Wichtig und ehrlich gesagt: DIN 1946-6 ist zunächst eine technische Norm, die diese Prüfung *vorsieht*. Ob und wie streng sie im Einzelfall verbindlich ist, hängt vom jeweiligen Baurecht, von Förderbedingungen und von vertraglichen Vereinbarungen ab. Wer hier auf Nummer sicher gehen will, lässt das von einem Fachplaner oder Energieberater für sein konkretes Bauvorhaben beurteilen. Eine pauschale Aussage „immer Pflicht" wäre unseriös.

Warum gerade nach einer Sanierung?

Der Zusammenhang wird verständlicher, wenn man an ein altes und ein neues Haus denkt. Ein unsanierter Altbau ist voller kleiner Fugen an Fenstern und Anschlüssen – durch sie strömt ständig etwas Luft, ungewollt, aber wirksam. Werden nun neue, dichte Fenster eingebaut oder das Dach gedämmt, verschwinden diese Fugen. Die Hülle wird dicht.

Das spart Heizenergie, hat aber eine Kehrseite: Feuchtigkeit, die vorher durch die Fugen mit abzog, bleibt jetzt drin. Kochen, Duschen, Wäsche, Atemluft – all das erzeugt Feuchte, die sich an der kältesten Stelle niederschlägt. Wird nicht konsequent gelüftet, steigt das Schimmelrisiko. Genau diesen Übergang „dichter, aber nicht ausreichend belüftet" soll das Lüftungskonzept sichtbar machen, bevor er zum Schaden führt. Die DIN 4108-2 setzt dafür die Randbedingungen zum Schutz vor Tauwasser und Schimmel.

Ein Beispiel macht es greifbar: Eine Familie tauscht im Reihenhaus aus den Achtzigern alle Fenster gegen moderne, dreifach verglaste. Die Heizkosten sinken spürbar. Doch im ersten Winter danach beschlagen morgens die Scheiben im Schlafzimmer, und in einer Zimmerecke zeigt sich ein dunkler Fleck. Nicht das neue Fenster ist schuld, sondern die fehlende Fugenlüftung, die vorher unbemerkt mitgearbeitet hat. Ein Lüftungskonzept hätte genau dieses Risiko vorher benannt.

Was steht in einem Lüftungskonzept?

Ein Lüftungskonzept ist mehr als ein Ja oder Nein. Es hält fest, ob die vorhandene Gebäudehülle den nötigen Luftaustausch allein schafft – und wenn nicht, welche Maßnahme den Feuchteschutz sichert. Im Zentrum steht die nutzerunabhängige Lüftung zum Feuchteschutz: Sie muss gesichert sein, auch ohne dass jemand ein Fenster öffnet.

Erst wenn die Hülle das nicht mehr allein leistet, wird eine lüftungstechnische Maßnahme empfohlen. Das Konzept legt sich dabei nicht zwingend auf ein bestimmtes System fest – es zeigt den Bedarf. Welche Lösung diesen Bedarf am besten deckt, ist der nächste Schritt: eine dezentrale Lösung, eine zentrale Anlage oder eine Abluftlösung. Genau an dieser Stelle beginnt die eigentliche Geräteauswahl, für die es sich lohnt, welche Lüftungsanlage passt durchzugehen.

Die Lüftungsstufen: was das Konzept unterscheidet

Um zu beurteilen, ob die Gebäudehülle allein reicht, arbeitet die DIN 1946-6 mit mehreren Lüftungsstufen. Sie beschreiben, wie viel Luftaustausch in welcher Situation gebraucht wird – von der reinen Schadensabwehr bis zum kräftigen Durchlüften. Die konkreten Luftmengen je Stufe werden objektabhängig berechnet; sie hängen von Wohnfläche, Nutzung und Bauweise ab und lassen sich nicht pauschal angeben.

  • Lüftung zum Feuchteschutz: die Grundabsicherung, die auch ohne Zutun der Bewohner funktionieren muss. Sie soll verhindern, dass sich in Abwesenheit so viel Feuchte staut, dass Bauschäden drohen. Das ist der Kern, den das Konzept absichert.
  • Reduzierte Lüftung: ein Mindestmaß für Zeiten geringer Nutzung, das Feuchte und Schadstoffe auf niedrigem Niveau abführt.
  • Nennlüftung: der Luftaustausch bei normaler, alltäglicher Nutzung der Wohnung.
  • Intensivlüftung: die kräftige Stufe für Lastspitzen, etwa beim Kochen, Duschen oder wenn viele Personen im Raum sind.

Für Sie entscheidend ist vor allem die erste Stufe. Die höheren Stufen lassen sich auch durch bewusstes Lüften erreichen – auf den Feuchteschutz aber darf man sich im Ernstfall nicht verlassen, denn er muss auch dann greifen, wenn niemand ans Lüften denkt.

Wie läuft die Erstellung ab?

Ein Lüftungskonzept entsteht in einer nachvollziehbaren Reihenfolge. Für Sie als Eigentümer ist der Ablauf überschaubar, die eigentliche Rechenarbeit übernimmt die Fachperson:

  1. Auslöser prüfen. Liegt einer der vorgesehenen Fälle vor – Neubau, Fenstertausch über einem Drittel, Dachdämmung? Wenn ja, ist ein Konzept angezeigt.
  2. Gebäude erfassen. Größe, Raumzahl, Bauweise und die Dichtheit der Hülle werden aufgenommen.
  3. Rechnerischer Nachweis. Die Luftmenge, die das Gebäude von selbst austauscht, wird der Menge gegenübergestellt, die der Feuchteschutz verlangt.
  4. Ergebnis ableiten. Reicht die Hülle, ist keine Maßnahme nötig. Reicht sie nicht, wird eine lüftungstechnische Maßnahme empfohlen.
  5. Dokumentieren. Das Konzept wird schriftlich festgehalten – als Grundlage für Planung, Handwerk und mögliche Förderanträge.

Der wichtige Punkt: Das Ergebnis ist ergebnisoffen. Ein Konzept kann durchaus zu dem Schluss kommen, dass keine zusätzliche Technik nötig ist. Es zwingt Sie zu nichts – es schafft Klarheit.

Was Sie als Eigentümer davon haben

Ein Lüftungskonzept klingt nach Bürokratie, hat aber einen handfesten Nutzen. Es sagt Ihnen früh und schwarz auf weiß, ob Ihre geplante Sanierung ein Feuchteproblem nach sich ziehen könnte – bevor die Handwerker anrücken und bevor der erste Fleck an der Wand auftaucht. Das erspart im besten Fall teure Nacharbeit an frisch sanierten Flächen.

Genauso wichtig: Es gibt Ihnen eine belastbare Grundlage, um ruhig zu entscheiden. Entweder nichts zu tun, weil die Hülle den Feuchteschutz ohnehin sichert – oder gezielt eine Maßnahme zu wählen, die zu Ihrem Haus passt. Ein Konzept nimmt Ihnen die Entscheidung nicht ab, aber es stellt sie auf Fakten statt auf Bauchgefühl.

Was kostet ein Lüftungskonzept – und was die Anlage?

Hier lohnt es, zwei Kostenblöcke sauber zu trennen: das Konzept auf dem Papier und eine eventuelle Anlage.

Die Kosten für das Konzept selbst hängen davon ab, wer es erstellt und wie aufwendig das Gebäude ist. Oft entsteht es im Rahmen einer ohnehin laufenden Energieberatung oder Sanierungsplanung. Eine seriöse Pauschalzahl können wir hier nicht nennen – wer eine belastbare Angabe braucht, holt sie beim Ersteller ein.

Für die Anlage – falls das Konzept eine empfiehlt – gilt: Ein dezentrales Gerät mit Wärmerückgewinnung liegt über verschiedene Hersteller hinweg grob bei rund 500 bis 700 € pro Gerät, zuzüglich Einbau. Eine zentrale Anlage hängt so stark vom Objekt ab, dass jede Pauschalzahl in die Irre führen würde; sie lässt sich erst nach einer Planung beziffern.

KostenblockGrobe OrientierungAnmerkung
Lüftungskonzept (Papier)Keine seriöse Pauschale möglichAbhängig von Ersteller und Gebäude; oft Teil einer Energieberatung
Dezentrales Gerät mit WRGRund 500–700 € pro Gerät, zzgl. EinbauHerstellerübergreifende Orientierung, kein Angebot
Zentrale Anlage (KWL)Objektabhängig, deutlich höherSeriös nur nach individueller Planung zu beziffern

Ob eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung eingebaut wird, kann übrigens für eine Förderung relevant sein: Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kann ein Zuschuss auf die förderfähigen Kosten möglich sein. Zwei Dinge sind dabei zentral: Die Förderung muss beantragt werden, bevor die Maßnahme startet, und ein Energie-Effizienz-Experte ist einzubinden. Die genaue Reihenfolge von Vertrag und Antrag hat sich in der Vergangenheit geändert – der einzubindende Energie-Effizienz-Experte kennt den aktuellen Ablauf. Die genauen Förderquoten, Mindest- und Höchstbeträge sowie die technischen Schwellen ändern sich jedoch von Zeit zu Zeit – prüfen Sie den aktuellen Stand deshalb immer tagesaktuell mit einem Energieberater, bevor Sie planen.

Wer erstellt ein Lüftungskonzept?

Ein Lüftungskonzept darf nicht jeder erstellen – es gehört in fachkundige Hände. In der Praxis kommen dafür infrage:

  • Energieberater – oft ohnehin eingebunden, wenn eine Sanierung gefördert werden soll.
  • Fachplaner für Lüftung – wenn die technische Auslegung im Vordergrund steht.
  • Qualifizierte Fachbetriebe – etwa planende Handwerksbetriebe aus dem Lüftungs- oder Heizungsbereich.

Der Vorteil, wenn Konzept und spätere Umsetzung aus einer Hand kommen: Es geht nichts zwischen Papier und Praxis verloren. Genau hier setzt die herstellerübergreifende Bedarfsermittlung an. Sie schaut auf Ihr Gebäude und Ihr Ziel und bringt Sie mit passenden Fachpartnern zusammen, statt Ihnen vorab ein Produkt zu verkaufen.

Wenn ohnehin feststeht, dass Sie im Bestand nachrüsten, lohnt parallel der Blick darauf, wie sich Lüftung im Altbau ohne Kanäle nachrüsten lässt – das ist häufig die praktikabelste Antwort auf ein Konzept, das eine Maßnahme empfiehlt.

Sie brauchen ein Konzept oder wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Sehen Sie sich an, für welche Wohnsituationen wir beraten, oder schildern Sie Ihr Vorhaben direkt im Bedarfsberater – kostenlos, unverbindlich, ohne Kaufzwang.

Häufige Fragen

Ist ein Lüftungskonzept gesetzlich Pflicht?

DIN 1946-6 sieht ein Lüftungskonzept beim Neubau und bei bestimmten Sanierungen vor. Ob es im Einzelfall rechtlich verbindlich ist, hängt jedoch vom Baurecht, von Förderbedingungen und von vertraglichen Vereinbarungen ab. Eine pauschale Aussage „immer Pflicht" ist nicht möglich – lassen Sie das für Ihr Vorhaben von einem Fachplaner beurteilen.

Wann brauche ich nach einer Sanierung ein Lüftungskonzept?

Die Norm sieht es vor, wenn im Bestand mehr als ein Drittel der Fenster getauscht oder beim Einfamilienhaus das Dach neu gedämmt wird. Grund ist die dichtere Gebäudehülle, durch die weniger Feuchte von selbst abzieht.

Muss ein Lüftungskonzept immer zu einer Lüftungsanlage führen?

Nein. Das Ergebnis ist ergebnisoffen. Reicht der Luftaustausch über die Gebäudehülle aus, ist keine zusätzliche Technik nötig. Erst wenn der Feuchteschutz nicht nutzerunabhängig gesichert ist, wird eine lüftungstechnische Maßnahme empfohlen.

Wer darf ein Lüftungskonzept erstellen?

Es gehört in fachkundige Hände – üblicherweise Energieberater, Fachplaner für Lüftung oder qualifizierte Fachbetriebe. Wer Konzept und Umsetzung aus einer Hand hat, vermeidet Reibungsverluste zwischen Planung und Einbau.

Was kostet ein Lüftungskonzept?

Das hängt vom Ersteller und vom Gebäude ab; eine seriöse Pauschalzahl gibt es nicht. Häufig entsteht das Konzept im Rahmen einer Energieberatung. Für eine belastbare Angabe fragen Sie beim Ersteller direkt an.

Gibt es Förderung für die Lüftung?

Eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung kann über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) förderfähig sein. Die Förderung muss beantragt werden, bevor die Maßnahme startet, und ein Energie-Effizienz-Experte ist einzubinden. Die genaue Reihenfolge von Vertrag und Antrag sowie Förderquoten und Schwellen ändern sich – prüfen Sie den aktuellen Stand mit einem Energieberater.

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